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Allgemeines Die erste einheitliche "Reichspolizei" - Organisation in der deutschen Geschichte war der "Reichswasserschutz". Eine Zusammenfassung ehemals kaiserlicher Marineverbände zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der "öffentlichen Ordnung" unmittelbar nach Beendigung des 1.Weltkrieges. Auf Grund der Weimarer Verfassung von
1919 lag die Polizeihoheit aber bei den Ländern und war nicht mehr
alleinige Sache der Länderregierungen. Artikel 97 der Reichsverfassung
und § 11 des Staatsvertrages regelten neben der Übernahme der
Wasserstraßen in das Reichseigentum,
auch die Zuständigkeiten und Aufgaben der Schifffahrt- und
Strompolizei als Angelegenheiten des Reiches, beließen aber die
Tätigkeit der Vollzugs-
und gerichtlichen Polizei bei den Ländern. Diese eindeutige Trennung
der beiden Polizeigewalten beherrschten die Geschichte des
Reichswasserschutzes bis zu seiner Auflösung im Jahre 1931. Entstehung: I.
Freiwillige Motorbootverbände von Anfang 1919 bis 30.9.1919 Im
vorigen Kapitel wurde bereits aufgezeichnet, welche organisatorischen
Folgen aus dem Erlass des Preußischen Wassergesetztes
(Reichswassergesetz) vom 7. April 1913 für den Polizeidienst an und auf
den Wassertrassen des Kaiserreiches entstanden sind.
Die Verwaltung der Wassertrassen und die Wahrnehmung
strompolizeilicher Aufgaben war in den zivilen Bereich der Schifffahrtsverwaltung
(WSD= Wasser- und Schifffahrts- Direktionen) überführt worden, während die
eigentlichen Polizeivollzugsaufgaben immer noch Sache der zuständigen
Ortspolizeibehörden (Landreviere/Gendarmerie) und nicht etwa der
Strom- und Hafenpolizei, waren. Insofern war auch die Bezeichnung Strom-
und Hafenpolizei, wie sie auch in einigen großen Hafenstädten
bezeichnet wurden,
irreführend, da diese fast ausschließlich (bis auf Hamburg) für
Bewachungsaufgaben, Zuweisung von Liegeplätzen und die Erhebung von
Liegegeldern zuständig waren. Berlin machte, wie schon geschildert hier
durch den Einsatz einer Fachhauptmannschaft, ausgerüstet mit Booten und uniformierten
Personal, eine weitere Ausnahme. Dieser Organisationsform hielt bis Ende des I. Weltkrieges
mit dem katastrophalen Zusammenbruch von Recht und Ordnung, an. Durch
den Zusammenbruch der alten politischen Strukturen
bedingt, lösten sich durch den politischen Wandel von der Monarchie zur
Demokratie, die "alten Ordnungen" völlig auf. Der
Überwiegende Teil des Personals der Wasserstraßenverwaltungen und der
Strom- und Schifffahrtspolizei war im letzten Kriegsjahr noch eingezogen
worden, so dass es kaum noch Personal für die Überwachung der
Schifffahrtsstraßen, Häfen und Lagerplätze gab. Die politischen Unruhen, die
mit dem verloren Krieg immer größere Ausmaße annahmen, schufen im
Deutschen Reich vor allem bei radikalen Gruppierungen Tendenzen, den
sich neu bildenden demokratischen Staat zu stürzen, um ihre eigene
Weltanschauung als Staatsmacht zu installieren (Kommunisten und
Nationalsoziallisten).
Dieses Vakuum zog wurzellose und kriminelle Elemente in Massen an und
ließ die Kriminalitätsrate in Häfen und auf Wasserstraßen sprunghaft
ansteigen. Verstärkt durch den
durch Kriegsnot verursachten Hunger, wurde in den Häfen
gestohlen, was nicht „niet- und nagelfest“ war.
Ganze Binnenschiffe wurden gekapert und in stillen Seitenarmen der
Flüsse geplündert und der hölzerne Rumpf zerlegt und als
Brennmaterial verwertet, andere Schiffe
zum Waffenschmuggel und zum
Transport von Aufständischen benutzt.
Zur Beseitigung der Unsicherheit auf den Wasserstraßen der
Küsten- und Binnengewässer und auf
dringenden Wunsch der Schifffahrt ordnete der damalige Reichswehrminister
Noske Anfang 1919
die Aufstellung eines "Wasserschutzes" aus ausgewählten
Freiwilligen der ehemaligen Kaiserlichen
Marine an. In den Wehrkreiskommandos wurden die Verbände für die
Stromgebiete der Elbe, Oder und Weichsel aufgestellt, die naturgemäß
rein militärischen Charakter hatten und nun mit Polizeivollzugsaufgaben
betraut waren. Ihre Bezeichnung lautete: Freiwillige Motorbootverbände.
Die Einheiten (4000 Offiziere und Mannschaften) waren mit
Dampf- und Motorbooten aus den Beständen der ehemaligen kaiserlichen
Flotte (Vor
Überführung der kaiserlichen Flotte nach Scapa Flow zur Übergabe an
die Siegermächte, wurden fast alle Beiboote von
Bord der Kriegsschiffe geholt). Die Grundlage hierzu bot das vor dem Krieg erlassene Preußische Wassergesetz, dass als Reichswassergesetz einen zentralen Ausbau sowie eine zentrale Verwaltung der Binnenwasserstraßen, einschließlich der Hoheitsrechte der Reichsregierung im Reichsgebiet vorsah. Eine
der Hauptaufgaben der Motorbootverbände war die Sicherung der
Wasserstraßen zur Versorgung der am Wasser gelegenen Städte und die
Verschiebung von Truppenteilen mit Wasserfahrzeugen. In den Gebieten, in
denen der Belagerungszustand erklärt war, führten die Angehörigen der
Verbände Kontrollen des Schiffsverkehrs durch. Durch
diese Tätigkeit erfolgte zwangsläufig eine Zusammenarbeit mit den
Strom-, Hafen- und Schifffahrtspolizeien der Länder, die dadurch eine
große Unterstützung gegen das bandenmäßige Verbrechertum erhielt,
dem sie alleine niemals gewachsen war. Hierbei bewährten sich die
freiwilligen Motorbootverbände so gut, dass das Reichskabinett 01.
Oktober 1919 ihre Beibehaltung als kasernierte, unter einheitliche
Leitung zu stellende Polizeitruppe auf dem Wasser beschloss und sie
unter dem Namen "Reichswasserschutz" (RWS) als erste deutsche
Reichspolizei dem Reichsministerium des Inneren
unterstellte. II.
Reichswasserschutz Der
Grund für die Unterstellung im RdI lag in der Rüstungsbegrenzung der Versailler Verträge,
die Deutschland eine Reichswehr (alle erlaubten Waffengattungen) von 100 000 Mann zubilligten. Um nun den
Verband weiter im Dienst zu behalten, und den Personaletat der
Reichswehr zu entlasten, bzw. ihn dort nicht zurechnen zu müssen, wurden die Motorbootverbände umgegliedert und
vom Reichminister des
Inneren (Erlaß RMindl I-II-9905v.14.10.1919) übernommen und
als einheitlich "kasanierter" Polizeiverband geführt. Ihm
wurden nachfolgenden Aufgaben übertragen: Aufrechterhaltung
der Ordnung und Sicherheit auf den Binnen- und Seeschifffahrtstrassen und
im Hoheitsgebiet an der Küste (heute Aufgabe der WSP und
BGS-See/Küstenwache), Unterstützung aller Organe der öffentlichen
Ordnung bei inneren Unruhen, Mitwirken bei der Kontrolle des Personen-
und Güterverkehrs auf den
Wasserwegen durch Fahndung nach: a) unrechtmäßige Waffentransporte, b)
Verbreitung bolschewistischer Schriften c) Kapitalabwanderung, d)
Verschiebung von Reichsgut, Lebensmitteln und der sonstigen dem freien
Handeln entzogenen Waren, e) Schmuggel jeder Art, f) Schutz der
Lebensmitteltransporte g) Überwachung der Ein- und
Ausfuhr auf dem Wasserwege (Zollaufgaben) h) Fischereischutz. Die
Stärke des RWS wurde zunächst, unter Anrechnung auf die von der
Entente (damalige Bezeichnung der Alliierten) für ganz Deutschland
erlaubten 150 000 Polizeibeamte aller Art, auf 4000 Offiziere und
Wachtmeister aller Dienstgrade
festgelegt. Die Rechtsverhältnisse des RWS zu anderen Behörden wurden erst im Rahmen der
1922 und 1927 erlassenen Reichsgesetze über die Schutzpolizei der
Länder geregelt und entsprachen im wesentlichen denen der Reichswehr.
Das Kommando des RWS wurde zunächst in Hamburg unter der Leitung
des Vizeadmirals Isendahl stationiert, aber später
nach Berlin verlegt . Die Anfang
1919 aufgestellten Motorbootflottillen wurden ihm unterstellt. 1920
wurden die bisherigen Strukturen der Polizeibehörden (Sicherheits- und
Ordnungspolizei) reorganisiert und die Schutzpolizei neu aufgestellt. Nach
Art. 97 der Reichsverfassung waren die dem allgemeinen Verkehr dienenden
Wasserstraßen und Gewässer innerhalb des Reichsgebietes Eigentum des
Reiches und in dessen Verwaltung zu übernehmen. Am 31. April 1921 gingen 150 Gewässer, Ströme und Flüsse
in das Eigentum des Reiches über. Da jedoch die Polizeihoheit bei den
Ländern lag, war für die Gewährung des polizeilichen Einsatzrechtes
für den RWS besondere Staatsverträge zwischen dem Reich und den
Ländern erforderlich. Da die Länder sich aber nicht gerne in ihre vor kurzem erworbene Polizeihoheit durch eine Reichspolizei
hineinreden lassen wollten, sie aber andererseits die Tätigkeit des RWS
wünschten, kam man schließlich durch eine weitere Aufgabenteilung und
die Unterstellung des RWS in den Geschäftsbereich des Reichsministers
für Verkehr am 1. April 1922 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr.
104 v. 5.5.1922) zu einem Kompromiss. Der "Reichswasserschutz" hatte zu diesem Zeitpunkt folgende Organisationsstruktur für den Großraum Berlin. Leitung
des gesamten "Reichswasserschutzes" Berlin W66, Wilhelmstr.91,
später Berlin NW 40, Moltkestr. RWS- Schule (1924 aufgestellt) Berlin- Spandau, Askanierring 121 mit Bootsfahrtausbildung Mertensstr. (Heute WSP1) Hier
erfolgte seit diesem Zeitraum die Aus- und Fortbildung des Personal im
mittleren Dienst. Die
Ausbildung der höheren Offiziersanwärter
und Majore für den RWS übernahm die Preußische Höhere
Polizeischule in Potsdam-Eiche. RWS-Fahndungsstelle Berlin* RWS-Abschnitt Mark mit den RWS-
Bezirke Berlin/ Mark West in Berlin-Wannsee oder Potsdam (?) (14 Motor- und zwei Dampfboote) Berlin/Mark Nord in Berlin-Spandau (15 Motor- zwei Dampf- und 7 Beiboote) RWS-
Wachen (1927 aufgelöst) RSW-Posten
Schleuse Brandenburg für den Verkehr aus Richtung Hamburg, Elbraum, Mittellandkanal Schleuse Wernsdorf für die Schifffahrt von der oberen Oder Schleuse Oranienburg für den Verkehr von der unteren Oder, Stettin, Ostsee *Es war ein perfektes Netz zur Kontrolle des Schiffsverkehrs. Keine Schiffsbewegung von und nach Berlin blieb unerkannt. Natürlich wurden in diesem Zusammenhang auch die Namen und persönlichen Daten der schifffahrtreiben Bevölkerung erfasst. Der Verfasser hat selbst einige Jahre in der Nachfolgedienststelle bei der Wasserschutzpolizei Berlin (West) gearbeitet und dabei noch alte Aufzeichnungen gefunden, die aus dieser Zeit stammten. Es erfolgten häufig gliederungsbedingte Umbenennung der einzelnen Bezeichnung, so dass hier der Rahmen zu groß würde, wollte man alle Umbenennungen aufzählen. Einzelheiten bleiben der Fachliteratur z.B. "Der Reichswasserschutz" W.Fox/G.Meyer 1994 Selbstverlag, überlassen. In
den Jahren 1923/24 wurde auf Weisung des Reichssparkommissars wegen der
Begrenzung des Einsatzsraumes durch Kompetenzstreitigkeiten zwischen
Reich und Länder (Bayern, Baden und Württemberg untersagten die
Stationierung des RWS, Hamburg hatte den RWS von Anfang an abgelehnt),
der Personalbestand auf 2400 Mann reduziert. 1925 wurde das Personal auf
1200 vermindert. Weitere Reduzierungen erfolgten nach den Angaben des
Statistischen Jahrbuches für das Deutsche Reich 31.3.1927 nur noch
knapp 800, am 31.3.1928 722 und am 31.3.1930 >582 Offiziere und
Mannschaften. Die
Wirksamkeit des RWS wurde ferner durch Gebote der Interalliierten
Militärkommission eingeengt. Auf dem Rhein, der insgesamt zum besetzten
Gebiet (Rheinland) der Entente gehörte, wurde sein Einsatz gänzlich
verboten. Die Leitung des RWS wurde daraufhin nach Berlin
verlegt. Die übrigen Länder stimmten
soweit sie betroffen waren, dem Einsatz des RWS in ihren Gebieten weiterhin zu, zumal die Kosten das Reich trug.
Unter Anpassung an die geografischen und wirtschaftlichen Verhältnisse
wurde der RWS in Abschnitte (1924 aufgelöst), Kommandos und Bezirke
gegliedert. Der Zuständigkeitsbereich eines RWS- Polizeibezirkes umfasste im allgemeinen das Gebiet eines Stromes, eines
zusammenhängenden Wassertrassennetzes oder einer Seeküste.
Jedem Bezirk wurde eine Anzahl von Kommandos unterstellt, die
nach wechselndem Bedarf an den für die Aufrechterhaltung der Schifffahrt
wichtigen Punkten (wie Schleusen, Einmündungen, Wasserstraßenkreuze,
usw.) Reviere, Wachen oder Posten einrichteten. Im Laufe der Jahre hatte der RWS seine Pflicht getan und auch allgemeine Anerkennung gefunden. Am 28.11.1930 weigerte sich Preußen, als
größtes Land des Reiches (Erlaß PreußMindl v. 28.11.30 - IIC I Nr. 17/30
und RdErl PrMindl v. 3.2.1931 - PreußMinBl IV. S.126), im
Reichsrat weitere Geldmittel für die Unterhaltung des RWS zu
bewilligen. Die Reichsregierung musste daher zum 31.3.1931 den
Reichswasserschutz auflösen. Das Personal wurde (wie wir heute sagen
würden) „in sozialverträglicher Form“ in das Personal der
Polizeibehörden der Länder - in Preußen mit ihren Planstellen von der
staatl. Schutz- und Ordnungspolizei als Hafen- und Schifffahrtspolizei
oder in die neugegründete preußische Wasserschutzpolizei übernommen. Zusammenfassend
wird festgestellt: Die erste überregionale, einheitliche
"Reichspolizei" in der deutschen Geschichte war der sog.
"Reichswasserschutz". Auf
Grund der Weimarer Verfassung von 1919 lag die Polizeihoheit
aber bei den Ländern. Artikel 97 der Reichsverfassung und § 11
des Staatsvertrages regelten neben der Übernahme der Wasserstrassen in
das Reichseigentum, auch die Aufgaben der
Schifffahrt- und Strompolizei als Angelegenheiten des Reiches,
beließen aber die Tätigkeiten der Vollzugs- und
gerichtlichen Polizei bei den Ländern. Diese
eindeutige Trennung der beiden Polizeigewalten beherrschten die
Geschichte des Reichswasserschutzes bis zum Jahre seiner Auflösung
1931. Bei der Aufstellung des RWS handelte es sich um zunächst
um eine rein militärische Einheit des Reichswehrministers. Sie war
weitestgehend mit Polizei- und Zollvollzugsaufgaben ausgestattet, was aus
den Zuständen der damaligen Zeit zu verstehen ist. Ihr weiterer Einsatz
regelte sich mit der "Normalisierung" der öffentlichen
Ordnung. Sicherlich wird auch die einheitliche Beschulung im Sinne des
Polizeiwesens in Berlin Spandau aus den "Mariners" brauchbare
Wasserschützer gemacht haben. Jedenfalls war das die Meinung des
letzten 1970 pensionierten WSP- Beamten [Fritz Heine, ehem. WSP 3], der noch beim ehemaligen RWS
Dienst versehen hat. Zu den in diesem Kapitel genannten Es
gibt keinerlei Hinweise, dass zur damaligen Zeit auch Boote auf dem
Gelände gewartet bzw. instandgesetzt werden konnten. Es gibt aber ein
Foto aus den zwanziger Jahren, dass ein Boot von Baumschulenweg zeigt:
Reichswasserschutz Polizeiboot "Baumschulenweg
2" Wenn wir das Bild vom "Polizeiboot Spandau 2" des RWS betrachten, fällt abgesehen von Boot und Besatzung noch mehr auf. Das Foto entstand (1929) in der Nähe der Dienststelle in Spandau, links in Bild Valentinswerder, im Hintergrund den heutigen Salzhof und die Einmündung des Hohenzollernkanals in die Havel. Rechts im Hintergrund befindet sich zwischen den Bäumen eine Baracke und davor ein Anlegesteg. Auf dem Gelände (heute WSP 1) erhebt sich eine hohe Sende- und Empfangsantenne (?). |
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Copyright by Helmut Hedram "KIELWASSER" Sonderausgabe ISSN 0940-5119 im Selbstverlag 1990 aktualisiert: Dezember 2005