"Reichswasserschutz"

Die Geschichte einer "Sondereinheit"

1919 bis 1931


Allgemeines

Die erste einheitliche "Reichspolizei" - Organisation in der deutschen Geschichte war der  "Reichswasserschutz".  Eine Zusammenfassung ehemals kaiserlicher Marineverbände zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der "öffentlichen Ordnung" unmittelbar nach Beendigung des 1.Weltkrieges.                                                                  

Auf Grund der Weimarer Verfassung  von 1919 lag die Polizeihoheit aber bei den Ländern und war nicht mehr alleinige Sache der Länderregierungen. Artikel 97 der Reichsverfassung und § 11 des Staatsvertrages regelten neben der Übernahme der Wasserstraßen in das Reichseigentum,   auch die Zuständigkeiten und Aufgaben der Schifffahrt- und Strompolizei als Angelegenheiten des Reiches, beließen aber die Tätigkeit  der Vollzugs- und gerichtlichen Polizei bei den Ländern. Diese eindeutige Trennung der beiden Polizeigewalten beherrschten die Geschichte des Reichswasserschutzes bis zu seiner Auflösung  im Jahre 1931.  

Entstehung:

I. Freiwillige Motorbootverbände von Anfang 1919 bis 30.9.1919

Im vorigen Kapitel wurde bereits aufgezeichnet, welche organisatorischen Folgen aus dem Erlass des Preußischen Wassergesetztes (Reichswassergesetz) vom 7. April 1913 für den Polizeidienst an und auf den Wassertrassen des Kaiserreiches entstanden sind.  Die Verwaltung der Wassertrassen und die Wahrnehmung strompolizeilicher Aufgaben war in den zivilen Bereich der Schifffahrtsverwaltung (WSD= Wasser- und Schifffahrts- Direktionen) überführt worden, während die eigentlichen Polizeivollzugsaufgaben immer noch Sache der zuständigen Ortspolizeibehörden (Landreviere/Gendarmerie) und nicht etwa der Strom- und Hafenpolizei, waren. Insofern war auch die Bezeichnung Strom- und Hafenpolizei, wie sie auch in einigen großen Hafenstädten bezeichnet wurden, irreführend, da diese fast ausschließlich (bis auf Hamburg) für Bewachungsaufgaben, Zuweisung von Liegeplätzen und die Erhebung von Liegegeldern zuständig waren. Berlin machte, wie schon geschildert hier durch den Einsatz einer Fachhauptmannschaft, ausgerüstet mit Booten und uniformierten Personal, eine weitere Ausnahme. Dieser Organisationsform hielt bis Ende des I. Weltkrieges mit dem katastrophalen Zusammenbruch von Recht und Ordnung, an.

Durch den Zusammenbruch der alten politischen Strukturen bedingt, lösten sich durch den politischen Wandel von der Monarchie zur Demokratie, die "alten Ordnungen" völlig auf. Der Überwiegende Teil des Personals der Wasserstraßenverwaltungen und der Strom- und Schifffahrtspolizei war im letzten Kriegsjahr noch eingezogen worden, so dass es kaum noch Personal für die Überwachung der Schifffahrtsstraßen, Häfen und Lagerplätze gab. Die politischen Unruhen, die mit dem verloren Krieg immer größere Ausmaße annahmen, schufen im Deutschen Reich vor allem bei radikalen Gruppierungen Tendenzen, den sich neu bildenden demokratischen Staat zu stürzen, um ihre eigene Weltanschauung als Staatsmacht zu installieren (Kommunisten und Nationalsoziallisten). Dieses Vakuum zog wurzellose und kriminelle Elemente in Massen an und ließ die Kriminalitätsrate in Häfen und auf Wasserstraßen sprunghaft ansteigen. Verstärkt durch den durch Kriegsnot verursachten Hunger, wurde in den Häfen gestohlen, was nicht „niet- und nagelfest“ war. Ganze Binnenschiffe wurden gekapert und in stillen Seitenarmen der Flüsse geplündert und der hölzerne Rumpf zerlegt und als Brennmaterial verwertet, andere Schiffe zum Waffenschmuggel und zum Transport von Aufständischen benutzt.  

Zur Beseitigung der Unsicherheit auf den Wasserstraßen der Küsten- und Binnengewässer und auf dringenden Wunsch der Schifffahrt ordnete der damalige Reichswehrminister Noske  Anfang 1919 die Aufstellung eines "Wasserschutzes" aus ausgewählten Freiwilligen der ehemaligen  Kaiserlichen Marine an. In den Wehrkreiskommandos wurden die Verbände für die Stromgebiete der Elbe, Oder und Weichsel aufgestellt, die naturgemäß rein militärischen Charakter hatten und nun mit Polizeivollzugsaufgaben betraut waren. Ihre Bezeichnung lautete: Freiwillige Motorbootverbände. Die Einheiten (4000 Offiziere und Mannschaften) waren mit  Dampf- und Motorbooten  aus den Beständen der ehemaligen kaiserlichen Flotte (Vor Überführung der kaiserlichen Flotte nach Scapa Flow zur Übergabe an die Siegermächte, wurden fast alle Beiboote von Bord der Kriegsschiffe geholt).  ausgerüstet und sollten mit sicherheits- und  ordnungspolizeilichen Aufgaben die Tätigkeit der Hafen- und Schifffahrtspolizei der einzelnen Länder unterstützen und ergänzen. 

Die Grundlage hierzu bot das vor dem Krieg erlassene Preußische Wassergesetz, dass als Reichswassergesetz einen zentralen Ausbau sowie eine zentrale Verwaltung der Binnenwasserstraßen, einschließlich der Hoheitsrechte der Reichsregierung im Reichsgebiet vorsah.

Eine der Hauptaufgaben der Motorbootverbände war die Sicherung der Wasserstraßen zur Versorgung der am Wasser gelegenen Städte und die Verschiebung von Truppenteilen mit Wasserfahrzeugen. In den Gebieten, in denen der Belagerungszustand erklärt war, führten die Angehörigen der Verbände Kontrollen des Schiffsverkehrs durch.

Durch diese Tätigkeit erfolgte zwangsläufig eine Zusammenarbeit mit den Strom-, Hafen- und Schifffahrtspolizeien der Länder, die dadurch eine große Unterstützung gegen das bandenmäßige Verbrechertum erhielt, dem sie alleine niemals gewachsen war. Hierbei bewährten sich die freiwilligen Motorbootverbände so gut, dass das Reichskabinett 01. Oktober 1919 ihre Beibehaltung als kasernierte, unter einheitliche Leitung zu stellende Polizeitruppe auf dem Wasser beschloss und sie unter dem Namen "Reichswasserschutz" (RWS) als erste deutsche Reichspolizei dem Reichsministerium des Inneren unterstellte.

II. Reichswasserschutz

Der Grund für die Unterstellung im RdI  lag in der Rüstungsbegrenzung der Versailler Verträge, die Deutschland eine Reichswehr (alle erlaubten Waffengattungen) von 100 000 Mann zubilligten. Um nun den Verband weiter im Dienst zu behalten, und den Personaletat der Reichswehr zu entlasten, bzw. ihn dort nicht zurechnen zu müssen, wurden die Motorbootverbände umgegliedert und vom  Reichminister des Inneren (Erlaß RMindl I-II-9905v.14.10.1919) übernommen und als einheitlich "kasanierter" Polizeiverband geführt. Ihm wurden nachfolgenden Aufgaben übertragen:

Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den Binnen- und Seeschifffahrtstrassen und im Hoheitsgebiet an der Küste (heute Aufgabe der WSP und BGS-See/Küstenwache), Unterstützung aller Organe der öffentlichen Ordnung bei inneren Unruhen, Mitwirken bei der Kontrolle des Personen- und  Güterverkehrs auf den Wasserwegen durch Fahndung nach: a) unrechtmäßige Waffentransporte, b) Verbreitung bolschewistischer Schriften c) Kapitalabwanderung, d) Verschiebung von Reichsgut, Lebensmitteln und der sonstigen dem freien Handeln entzogenen Waren, e) Schmuggel jeder Art, f) Schutz der Lebensmitteltransporte   g) Überwachung der Ein- und Ausfuhr auf dem Wasserwege (Zollaufgaben) h) Fischereischutz.

Die Stärke des RWS wurde zunächst, unter Anrechnung auf die von der Entente (damalige Bezeichnung der Alliierten) für ganz Deutschland erlaubten 150 000 Polizeibeamte aller Art, auf 4000 Offiziere und Wachtmeister aller  Dienstgrade festgelegt. Die Rechtsverhältnisse des RWS zu anderen Behörden wurden erst im Rahmen der 1922 und 1927 erlassenen Reichsgesetze über die Schutzpolizei der Länder geregelt und entsprachen im wesentlichen denen der Reichswehr.  Das Kommando des RWS wurde zunächst in Hamburg unter der Leitung des Vizeadmirals Isendahl stationiert, aber später nach Berlin verlegt . Die Anfang 1919 aufgestellten Motorbootflottillen wurden ihm unterstellt.

1920 wurden die bisherigen Strukturen der Polizeibehörden (Sicherheits- und Ordnungspolizei) reorganisiert und die Schutzpolizei neu aufgestellt. Der RWS blieb davon zunächst ausgeschlossen, musste sich aber in den folgenden Jahren den polizeilichen Erfordernissen anpassen.

Nach Art. 97 der Reichsverfassung waren die dem allgemeinen Verkehr dienenden Wasserstraßen und Gewässer innerhalb des Reichsgebietes Eigentum des Reiches und in dessen Verwaltung zu übernehmen.  Am 31. April 1921 gingen 150 Gewässer, Ströme und Flüsse in das Eigentum des Reiches über. Da jedoch die Polizeihoheit bei den Ländern lag, war für die Gewährung des polizeilichen Einsatzrechtes für den RWS besondere Staatsverträge zwischen dem Reich und den Ländern erforderlich. Da die Länder sich aber nicht gerne in ihre vor kurzem erworbene Polizeihoheit durch eine Reichspolizei hineinreden lassen wollten, sie aber andererseits die Tätigkeit des RWS wünschten, kam man schließlich durch eine weitere Aufgabenteilung und die Unterstellung des RWS in den Geschäftsbereich des Reichsministers für Verkehr am 1. April 1922 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 104 v. 5.5.1922) zu einem Kompromiss.

Der "Reichswasserschutz" hatte zu diesem Zeitpunkt folgende Organisationsstruktur für den Großraum Berlin.

Leitung des gesamten "Reichswasserschutzes" Berlin W66, Wilhelmstr.91, später Berlin NW 40, Moltkestr.

RWS- Schule (1924 aufgestellt) Berlin- Spandau, Askanierring 121 mit Bootsfahrtausbildung Mertensstr. (Heute WSP1)

Hier erfolgte seit diesem Zeitraum die Aus- und Fortbildung des Personal im mittleren Dienst. Die Ausbildung der höheren Offiziersanwärter  und Majore für den RWS übernahm die Preußische Höhere Polizeischule in Potsdam-Eiche.  

RWS-Fahndungsstelle Berlin*

RWS-Abschnitt  Mark mit den

RWS- Bezirken  Berlin/Mark Ost in Berlin Baumschulenweg (15 Motor- und zwei Dampfboote)

                          Berlin/ Mark West in Berlin-Wannsee oder Potsdam (?) (14 Motor- und zwei Dampfboote)

                          Berlin/Mark Nord in Berlin-Spandau  (15 Motor- zwei Dampf- und 7 Beiboote)

RWS- Wachen (1927 aufgelöst) sind etwa identisch mit den Bezirken.

RSW-Posten   gab es auf allen Schleusen der Zufahrtswege nach Berlin. 

Schleuse Brandenburg für den Verkehr aus Richtung Hamburg, Elbraum, Mittellandkanal

Schleuse Wernsdorf für die Schifffahrt von der oberen Oder

Schleuse Oranienburg für den Verkehr von der unteren Oder, Stettin, Ostsee

*Es war ein perfektes Netz zur Kontrolle des Schiffsverkehrs. Keine Schiffsbewegung von und nach Berlin blieb unerkannt. Natürlich wurden in diesem Zusammenhang auch die Namen und persönlichen Daten der schifffahrtreiben Bevölkerung erfasst. Der Verfasser hat selbst einige Jahre in der Nachfolgedienststelle bei der Wasserschutzpolizei Berlin (West) gearbeitet und dabei noch alte Aufzeichnungen gefunden, die aus dieser Zeit stammten.

Es erfolgten häufig gliederungsbedingte Umbenennung der einzelnen Bezeichnung, so dass hier der Rahmen zu groß würde, wollte man alle Umbenennungen aufzählen. Einzelheiten bleiben der Fachliteratur z.B. "Der Reichswasserschutz" W.Fox/G.Meyer 1994 Selbstverlag, überlassen.

In den Jahren 1923/24 wurde auf Weisung des Reichssparkommissars wegen der Begrenzung des Einsatzsraumes durch Kompetenzstreitigkeiten zwischen Reich und Länder (Bayern, Baden und Württemberg untersagten die Stationierung des RWS, Hamburg hatte den RWS von Anfang an abgelehnt), der Personalbestand auf 2400 Mann reduziert. 1925 wurde das Personal auf 1200 vermindert. Weitere Reduzierungen erfolgten nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches für das Deutsche Reich 31.3.1927 nur noch knapp 800, am 31.3.1928 722 und am 31.3.1930 >582 Offiziere und Mannschaften.

Die Wirksamkeit des RWS wurde ferner durch Gebote der Interalliierten Militärkommission eingeengt. Auf dem Rhein, der insgesamt zum besetzten Gebiet (Rheinland) der Entente gehörte, wurde sein Einsatz gänzlich verboten. Die Leitung des RWS wurde daraufhin nach Berlin verlegt. Die übrigen Länder  stimmten soweit sie betroffen waren, dem Einsatz des RWS in  ihren Gebieten weiterhin zu, zumal die Kosten das Reich trug. Unter Anpassung an die geografischen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurde der RWS in Abschnitte (1924 aufgelöst), Kommandos und Bezirke gegliedert. Der Zuständigkeitsbereich eines RWS- Polizeibezirkes umfasste im allgemeinen das Gebiet eines Stromes, eines zusammenhängenden Wassertrassennetzes oder einer Seeküste.  Jedem Bezirk wurde eine Anzahl von Kommandos unterstellt, die nach wechselndem Bedarf an den für die Aufrechterhaltung der Schifffahrt wichtigen Punkten (wie Schleusen, Einmündungen, Wasserstraßenkreuze, usw.) Reviere, Wachen oder Posten einrichteten.  

Im Laufe der Jahre hatte der RWS seine Pflicht getan und auch allgemeine Anerkennung gefunden. 

Am 28.11.1930 weigerte sich Preußen, als größtes Land des Reiches (Erlaß PreußMindl v. 28.11.30 - IIC I Nr. 17/30  und RdErl PrMindl v. 3.2.1931 - PreußMinBl IV. S.126), im Reichsrat weitere Geldmittel für die Unterhaltung des RWS zu bewilligen. Die Reichsregierung musste daher zum 31.3.1931 den Reichswasserschutz auflösen. Das Personal wurde (wie wir heute sagen würden) „in sozialverträglicher Form“ in das Personal der Polizeibehörden der Länder - in Preußen mit ihren Planstellen von der staatl. Schutz- und Ordnungspolizei als Hafen- und Schifffahrtspolizei oder in die neugegründete preußische Wasserschutzpolizei übernommen.

Zusammenfassend wird festgestellt: Die erste überregionale, einheitliche "Reichspolizei" in der deutschen Geschichte war der sog. "Reichswasserschutz". Auf  Grund der Weimarer Verfassung von 1919 lag die Polizeihoheit  aber bei den Ländern. Artikel 97 der Reichsverfassung und § 11 des Staatsvertrages regelten neben der Übernahme der Wasserstrassen in das Reichseigentum, auch die Aufgaben der  Schifffahrt- und Strompolizei als Angelegenheiten des Reiches, beließen aber die Tätigkeiten der Vollzugs- und  gerichtlichen Polizei bei den Ländern.

Diese eindeutige Trennung der beiden Polizeigewalten beherrschten die Geschichte des Reichswasserschutzes bis zum Jahre seiner Auflösung 1931. Bei der Aufstellung des RWS handelte es sich um zunächst um eine rein militärische Einheit des Reichswehrministers. Sie war weitestgehend mit Polizei- und Zollvollzugsaufgaben ausgestattet, was aus den Zuständen der damaligen Zeit zu verstehen ist. Ihr weiterer Einsatz regelte sich mit der "Normalisierung" der öffentlichen Ordnung. Sicherlich wird auch die einheitliche Beschulung im Sinne des Polizeiwesens in Berlin Spandau aus den "Mariners" brauchbare Wasserschützer gemacht haben. Jedenfalls war das die Meinung des letzten 1970 pensionierten WSP- Beamten [Fritz Heine, ehem. WSP 3], der noch beim ehemaligen RWS Dienst versehen hat. Zu den in diesem Kapitel genannten zwei Dienststellen des RWS in Berlin sei noch folgendes angemerkt. Nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen ist wohl das Gelände von Baumschulenweg und Spandau für diese historische Betrachtung von einiger Bedeutung. Waren in den beiden vorherigen Kapitel keinerlei Hinweise über Standorte oder Liegeplätze von Dienstbooten zu entnehmen, so ist über Baumschulenweg zu berichten, dass das Gelände schon vor der Gründung des RWS vermutlich einer Pioniereinheit der Kaiserlichen Armee diente. Dies dürfte auch für Spandau gelten, da sich dort ebenfalls ein "Wasserplatz" der Kaiserlichen Pioniere befand. Nicht abgesichert ist die Vermutung, dass sich hier der erste Berliner Stützpunkt der "Freiwilligen Motorbootverbände", befand. Nach einer Chronik von dieser Dienststelle wurden zu dieser Zeit auf dem Gelände zu der vorhandenen Baracke aus der Kaiserzeit ein Bootsschuppen aus Holz und Bootsstege mit Überdachung erbaut. (Siehe auch Fotos WSP 1)

Es gibt keinerlei Hinweise, dass zur damaligen Zeit auch Boote auf dem Gelände gewartet bzw. instandgesetzt werden konnten. Es gibt aber ein Foto aus den zwanziger Jahren, dass ein Boot von Baumschulenweg zeigt:  Reichswasserschutz Polizeiboot "Baumschulenweg 2"  (2 RWS- Beamte in Uniform)

Wenn wir das Bild vom "Polizeiboot Spandau 2" des RWS betrachten, fällt abgesehen von Boot und Besatzung noch mehr auf.  Das Foto entstand (1929)  in der Nähe der Dienststelle in Spandau,  links in Bild Valentinswerder, im Hintergrund den heutigen Salzhof und die Einmündung des Hohenzollernkanals in die Havel. Rechts im Hintergrund befindet sich zwischen den Bäumen eine Baracke und davor ein Anlegesteg. Auf dem Gelände (heute WSP 1) erhebt sich eine hohe Sende- und Empfangsantenne (?). 

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Copyright by Helmut Hedram  "KIELWASSER" Sonderausgabe ISSN 0940-5119   im Selbstverlag 1990 aktualisiert: Dezember 2005

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